Balkonkraftwerk Recht, Anmeldung & Förderung

Alles Rechtliche zum Balkonkraftwerk: Anmeldung im Marktstammdatenregister, was erlaubt ist, Gesetzeslage (Solarpaket I) und Förderung nach Bundesland – aktuell und verständlich.

Hier findest du alles Rechtliche rund ums Balkonkraftwerk – auf dem aktuellen Stand des Solarpaket I (2024): die Anmeldung im Marktstammdatenregister, was erlaubt ist, die Gesetzeslage und die Förderung. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind Bundesnetzagentur und Netzbetreiber.

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Förderung nach Bundesland

Aktuell fördern nur vier Länder direkt: Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen. In allen anderen kommen Zuschüsse von Kommunen. Wähle dein Bundesland:

Häufige Fragen

Muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?

Ja, aber einfach: Seit dem Solarpaket I genügt die kostenlose Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR). Die frühere separate Anmeldung beim Netzbetreiber ist entfallen.

Was ist beim Balkonkraftwerk erlaubt?

Bis 800 W Wechselrichter-Einspeisung und 2.000 Wp Module, Anschluss über eine Schuko-Steckdose, und Mieter wie Eigentümer haben einen Anspruch auf Zustimmung. Details stehen in den einzelnen Recht-Ratgebern.