Balkonkraftwerk Recht, Anmeldung & Förderung
Alles Rechtliche zum Balkonkraftwerk: Anmeldung im Marktstammdatenregister, was erlaubt ist, Gesetzeslage (Solarpaket I) und Förderung nach Bundesland – aktuell und verständlich.
Hier findest du alles Rechtliche rund ums Balkonkraftwerk – auf dem aktuellen Stand des Solarpaket I (2024): die Anmeldung im Marktstammdatenregister, was erlaubt ist, die Gesetzeslage und die Förderung. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind Bundesnetzagentur und Netzbetreiber.
Alle Recht-Themen
Förderung nach Bundesland
Aktuell fördern nur vier Länder direkt: Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen. In allen anderen kommen Zuschüsse von Kommunen. Wähle dein Bundesland:
Baden-WürttembergBayernBerlin ★BrandenburgBremenHamburg ★HessenMecklenburg-Vorpommern ★NiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSaarlandSachsen ★Sachsen-AnhaltSchleswig-HolsteinThüringen
Häufige Fragen
Muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?
Ja, aber einfach: Seit dem Solarpaket I genügt die kostenlose Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR). Die frühere separate Anmeldung beim Netzbetreiber ist entfallen.
Was ist beim Balkonkraftwerk erlaubt?
Bis 800 W Wechselrichter-Einspeisung und 2.000 Wp Module, Anschluss über eine Schuko-Steckdose, und Mieter wie Eigentümer haben einen Anspruch auf Zustimmung. Details stehen in den einzelnen Recht-Ratgebern.