Balkonkraftwerk Förderung Mecklenburg-Vorpommern 2026: Zuschüsse & Anträge

Balkonkraftwerk-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern 2026: Mecklenburg-Vorpommern fördert Steckersolar mit bis zu 500 € (für Mieter). Dazu kommen kommunale Programme und bundesweit 0 % Mehrwertsteuer. So beantragst du den Zuschuss richtig.

Stand: 2026 von Christoph Ballmer

Kurz gesagt: In Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine Landesförderung für Balkonkraftwerke: bis zu 500 € (für Mieter). Bundesweit kommt der Mehrwertsteuer-Nullsatz dazu – 0 % MwSt auf Kauf und Installation.

Landesförderung in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern fördert Steckersolar-/Balkonkraftwerke direkt auf Landesebene mit bis zu 500 € (für Mieter). Wichtig: Solche Programme sind meist befristet und budgetiert – ist der Topf leer, endet die Förderung. Stelle den Antrag daher früh und in der Regel vor dem Kauf.

Kommunale Programme in Mecklenburg-Vorpommern

Konkrete kommunale Programme wechseln häufig. Such gezielt auf der Website deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach „Förderung Balkonkraftwerk" und prüfe die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern sowie die bundesweite Förderdatenbank.

Bundesweit: 0 % Mehrwertsteuer

Unabhängig vom Bundesland gilt seit 2023 der Mehrwertsteuer-Nullsatz: Auf Kauf und Installation von Balkonkraftwerken (inklusive Speicher) fallen 0 % MwSt an – das ist automatisch im Preis enthalten und gilt auch in Mecklenburg-Vorpommern. Grundsätzliches dazu steht im Ratgeber Balkonkraftwerk Förderung.

So beantragst du die Förderung richtig

Wie viel ein gefördertes Set spart, rechnest du im Ertragsrechner aus; die Pflicht-Anmeldung erklärt Balkonkraftwerk anmelden.

Angaben ohne Gewähr, Stand 2026. Förderprogramme ändern sich laufend und sind oft schnell ausgeschöpft – prüfe vor dem Kauf unbedingt den aktuellen Stand bei der jeweiligen Stelle.

Förderung in anderen Bundesländern

Häufige Fragen

Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eine Förderung für Balkonkraftwerke?

Ja. Mecklenburg-Vorpommern fördert Balkonkraftwerke auf Landesebene mit bis zu 500 € (für Mieter). Zusätzlich gibt es teils kommunale Programme. Bundesweit gilt außerdem der Mehrwertsteuer-Nullsatz.

Muss ich die Förderung vor dem Kauf beantragen?

In den meisten Fällen ja: Viele Programme verlangen den Antrag vor dem Kauf bzw. der Bestellung. Kaufe also nicht vorschnell, sondern prüfe erst das Programm deiner Stadt/Gemeinde und stelle den Antrag rechtzeitig. Programme sind oft befristet und schnell ausgeschöpft.

Wie finde ich heraus, ob meine Stadt fördert?

Am schnellsten über die Website deiner Stadt-/Gemeindeverwaltung (Suche „Förderung Balkonkraftwerk"), die Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de) und die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Da sich Programme laufend ändern, lohnt der Blick direkt vor dem Kauf.

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